1. Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Abwicklung unserer Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen und sind die Grundlage der uns erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluss etwas Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vereinbarte Abweichungen gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden und müssen für jeden Auftrag neu von uns bestätigt werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Angaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Inhalt von E-Mails gilt nicht als schriftliche Vereinbarung. Unsere Verkaufsangestellten und Vertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt es schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Preise
Die Preisstellung erfolgt in EURO. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn sich unsere eigenen Gestehungskosten zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung durch Preisberichtigung bei unseren Vorlieferanten oder durch Lohntarifänderungen verschieben, sind wir berechtigt, die Preise den Tagespreisen anzupassen, die dann als vereinbart gelten.
4. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Verpackung und Transport
Unsere Lieferungen erfolgen in der von uns gewählten Versandart ab Verl (Erfüllungsort). Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Erfüllungsort verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, die Ware branchenüblich zu verpacken bzw. mit den entsprechenden Transport- und Hilfsmitteln zu versehen. Verpackung, Transport, Transportmittel und sonstige Hilfsmittel berechnen wir zu Selbstkostenpreisen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die bestellte Ware auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
5. Liefertermine, Lieferfristen, Betriebsstörungen, Teilleistungen
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Geraten wir in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die 21 Tage nicht unterschreiten darf, es sein denn, dass der Käufer an der Erfüllung des Vertrages kein Interesse mehr hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht von uns verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, - hierzu gehören insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unerlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Käufer von den Lieferschwierigkeiten unverzüglich benachrichtigen. Wir sind zu, dem Käufer zumutbaren, Teilleistungen berechtigt.
6. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Fälligkeit, Gegenforderungen
Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verzug kann auch vor Ablauf von 10 Tagen durch eine Mahnung herbeigeführt werden. Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, soweit er Kaufmann i. S. des HGB ist. Dies gilt nicht, wenn das allgemeine Zurückbehaltungsrecht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruht. Die Geltendmachung des speziellen Zurückbehaltungsrechts des nicht erfüllten Vertrages bleibt hiervon unberührt. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, die uns obliegende Leistung von der Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn wir verpflichtet sind vorzuleisten, können wir die Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Gegenanspruch durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Eine mangelnde Leistungsfähigkeit liegt unter anderem vor bei Krieg, Import- und Exportverboten, Zusammenbrüchen von Zulieferern, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einzelvollstreckung oder Wechselprotest. Wir sind berechtigt eine Frist zu setzen, innerhalb der der Käufer nach seiner Wahl die Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
7. Mängelrüge, Gewährleistung
Der Kaufgegenstand ist mangelfrei, wenn er die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als vereinbart gelten grundsätzlich nur die nach Klausel 2 wirksam getroffenen Abreden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der Sendung in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Will der Käufer Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zu Tage tretenden Mängeln nur innerhalb von 10 Tagen zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs der Rügemitteilung maßgebend. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Bei berechtigten Reklamationen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt und verpflichtet. Zur Erbringung dieser Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 21 Tage betragen muss, zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit der Ware, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden nur eine Minderung des Kaufpreises zu. Der Schadenersatz statt der Leistung ist auf den typischerweise vorhersehbar eintretenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die gesamte Klausel 7 gilt nicht, wenn ein Käufer wegen einer Inanspruchnahme durch einen Verbraucher aufgrund eines Mangels beim Verkäufer Regress nimmt (Unternehmerrückgriff).


