1. Allgemeines

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Abwicklung unserer Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen und sind die Grundlage der uns erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluss etwas Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vereinbarte Abweichungen gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden und müssen für jeden Auftrag neu von uns bestätigt werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Angaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten und Vertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt es schriftlichen Vertrags hinausgehen.

3. Preise

Die Preisstellung erfolgt in EURO. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn sich unsere eigenen Gestehungskosten zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung durch Preisberichtigung bei unseren Vorlieferanten oder durch Lohntarifänderungen verschieben, sind wir berechtigt, die Preise den Tagespreisen anzupassen, die dann als vereinbart gelten.

4. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Verpackung und Transport

Unsere Lieferungen erfolgen in der von uns gewählten Versandart ab Verl (Erfüllungsort). Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Erfüllungsort verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, die Ware branchenüblich zu verpacken bzw. mit den entsprechenden Transport- und Hilfsmitteln zu versehen. Verpackung, Transport, Transportmittel und sonstige Hilfsmittel berechnen wir zu Selbstkostenpreisen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die bestellte Ware auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

5. Liefertermine, Lieferfristen, Betriebsstörungen, Teilleistungen

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Geraten wir in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die 21 Tage nicht unterschreiten darf, es sein denn, dass der Käufer an der Erfüllung des Vertrages kein Interesse mehr hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht von uns verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, – hierzu gehören insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Käufer von den Lieferschwierigkeiten unverzüglich benachrichtigen. Wir sind zu, dem Käufer zumutbaren, Teilleistungen berechtigt.

6. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Fälligkeit, Gegenforderungen

Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verzug kann auch vor Ablauf von 10 Tagen durch eine Mahnung herbeigeführt werden. Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, soweit er Kaufmann i. S. des HGB ist. Dies gilt nicht, wenn das allgemeine Zurückbehaltungsrecht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruht. Die Geltendmachung des speziellen Zurückbehaltungsrechts des nicht erfüllten Vertrages bleibt hiervon unberührt. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, die uns obliegende Leistung von der Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn wir verpflichtet sind vorzuleisten, können wir die Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Gegenanspruch durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. Eine mangelnde Leistungsfähigkeit liegt unter anderem vor bei Krieg, Import- und Exportverboten, Zusammenbrüchen von Zulieferern, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einzelvollstreckung oder Wechselprotest. Wir sind berechtigt eine Frist zu setzen, innerhalb der der Käufer nach seiner Wahl die Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

7. Mängelrüge, Gewährleistung

Der Kaufgegenstand ist mangelfrei, wenn er die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als vereinbart gelten grundsätzlich nur die nach Klausel 2 wirksam getroffenen Abreden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der Sendung in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Will der Käufer Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zu Tage tretenden Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs der Rügemitteilung maßgebend. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Bei berechtigten Reklamationen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt und verpflichtet. Zur Erbringung dieser Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 21 Tage betragen muss, zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit der Ware, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden nur eine Minderung des Kaufpreises zu. Der Schadenersatz statt der Leistung ist auf den typischerweise vorhersehbar eintretenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die gesamte Klausel 7 gilt nicht, wenn ein Käufer wegen einer Inanspruchnahme durch einen Verbraucher aufgrund eines Mangels beim Verkäufer Regress nimmt (Unternehmerrückgriff).

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich, sowie ohne sonstige Verpflichtung für uns in der Art, dass wir als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, solange er nicht in Verzug ist und wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher uns zustehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück zu treten. Nach dem Rücktritt ist der Käufer verpflichtet, die Ware zurück zu geben.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Gütersloh, soweit auch der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

10. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, bei Verschulden bei Vertragsverhandlungen und bei unerlaubten Handlungen wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten oder für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Vertragssprache, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, soweit es ausländisches Recht für anwendbar erklärt. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 04.2019